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   BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20   

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https://dejure.org/2020,21245
BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,21245)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2020 - 6 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,21245)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 6 StR 82/20 (https://dejure.org/2020,21245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB, § ... 177 Abs. 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 Abs. 1 StGB, § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 182 Abs. 1 StGB, § 182 Abs. 5 StGB, § 265 StPO, § 177 StGB, § 179 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen bewusst durch Ausnutzen einer Zwangslage des Geschädigten oder auch dessen ihm gegenüber fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zu sexuellen Handlungen

  • rewis.io

    Sexueller Übergriff gegenüber einem Jugendlichen: Anforderungen an eine "Zwangslage"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 182 Abs. 3 Nr. 1
    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen bewusst durch Ausnutzen einer Zwangslage des Geschädigten oder auch dessen ihm gegenüber fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zu sexuellen Handlungen

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Übergriff gegenüber einem Jugendlichen: Anforderungen an eine "Zwangslage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen durch Ausnutzen einer Zwangslage des Geschädigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 223
  • NStZ-RR 2020, 277
  • StV 2021, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20
    a) Die nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche "Zwangslage" setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus; sie ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f. mwN; Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 11/19, Rn. 9).
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 589/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (bedingter Vorsatz hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20
    Erforderlich sind gravierende, das Maß des für Personen im Alter und in der Situation des Jugendlichen Üblichen deutlich übersteigende Gegebenheiten, die geeignet sind, dessen Entscheidungsmöglichkeiten gerade über sein sexuelles Verhalten einzuschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 6 7 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19

    Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung:

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20
    a) Die nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche "Zwangslage" setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus; sie ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f. mwN; Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 11/19, Rn. 9).
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